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   VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252   

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VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252 (https://dejure.org/2013,27621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252 (https://dejure.org/2013,27621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2013 - 13a ZB 13.30252 (https://dejure.org/2013,27621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Fluchtalternative; erhebliche individuelle Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Bayern, 13.03.1981 - 93-VI-78
    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 - Vf. 93-VI-78 - BayVBl 1981, 529).

    Indem das Verwaltungsgericht die Ausführungen der Beteiligten gewürdigt hat, ist jedoch dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.3.1981 a.a.O.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Grundsätzlich ist das Gericht weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Gemessen an den Anforderungen in § 60 Abs. 11 AufenthG i.V.m. Art. 8 der Richtlinie 2004/83/EG, wonach von einer innerstaatlichen Fluchtalternative nicht schon dann ausgegangen werden kann, wenn für den Betroffenen keine Gefahr besteht, einen ernsthaften Schaden zu erleiden, sondern wenn von ihm auch vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich dort aufhält (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 = InfAuslR 2013, 241), hat das Verwaltungsgericht zunächst geprüft, ob der Kläger aufgrund der geschilderten Vorkommnisse mit seinem Vater landesweit Zielscheibe der Taliban wäre und von diesen bis nach Kabul verfolgt werde.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Art. 103 Abs. 1 GG ist keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Das Verwaltungsgericht hat, gestützt auf die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur erheblichen individuellen Gefahr nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454) sowie die genannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, und unter Auswertung verschiedener Erkenntnismittel eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG in Nangarhar, der Heimatprovinz des Klägers, verneint.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Das Verwaltungsgericht hat, gestützt auf die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur erheblichen individuellen Gefahr nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454) sowie die genannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, und unter Auswertung verschiedener Erkenntnismittel eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG in Nangarhar, der Heimatprovinz des Klägers, verneint.
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Das Verwaltungsgericht hat, gestützt auf die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur erheblichen individuellen Gefahr nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454) sowie die genannte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, und unter Auswertung verschiedener Erkenntnismittel eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG in Nangarhar, der Heimatprovinz des Klägers, verneint.
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fern liegend anzusehen ist und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 15.5.2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025).
  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30406

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2013 - 13a ZB 13.30252
    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 20. Januar 2012 (Az. 13a B 11.30394 - juris; hierauf hat das Verwaltungsgericht Bezug genommen) und vom 15. März 2013 (Az. 13a B 12.30406 - juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr nach Nangarhar im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind.
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394

    Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit

  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

  • VG Augsburg, 30.08.2016 - Au 6 K 16.30946

    Fluchtalternative und Sicherstellung des Lebensunterhalts in Kabul

    Es ist deshalb zu erwarten, dass der Kläger als alleinstehender gesunder Mann seinen Lebensunterhalt auch in Kabul sicherstellen kann (BayVGH, B.v. 23.9.2013 - 13a ZB 13.30252 - juris Rn. 4).

    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen erreicht in der Heimatprovinz des Klägers, Kabul, der einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt kein so hohes Niveau, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (s. hierzu auch BayVGH, B.v. 23.9.2013 -13a ZB 13.30252 - juris; BayVGH, B.v. 17.8.2016 - 13a ZB 16.30090 - Rn. 10 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 27.06.2017 - Au 6 K 17.32009

    Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Afghanistan

    Jedenfalls in Kabul als einzigem für eine Rückkehr des Klägers in Betracht kommenden Ort erreicht der einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt kein so hohes Niveau, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (s. hierzu bereits BayVGH, B.v. 23.9.2013 - 13a ZB 13.30252 - juris; dazu sogleich).

    Es ist zu erwarten, dass der Kläger als gesunder Mann auch ohne nennenswertes Vermögen oder familiäre bzw. sonstige Kontakte seinen Lebensunterhalt in Kabul sicherstellen kann (BayVGH, B.v. 23.9.2013 - 13a ZB 13.30252 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 13a ZB 16.30116 - Rn. 4, 6).

  • VG Augsburg, 15.01.2018 - Au 5 K 17.31921

    Anerkennung als Asylberechtigter

    Es ist zu erwarten, dass der Kläger als volljähriger Mann auch ohne nennenswertes Vermögen oder familiäre bzw. sonstige Kontakte seinen Lebensunterhalt in Kabul sicherstellen kann (BayVGH, B.v. 23.9.2013 - 13a ZB 13.30252 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 13a ZB 16.30116 - Rn. 4, 6).
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